Folge 17: Der Arier-Paragraf gilt immer noch
Liebe Freundinnen und Freunde,
Bis heute halten Burschenschafter am berüchtigten Arier-Paragrafen der Nazis fest, auch wenn sie das mit einem sprachlichen Trick zu verbergen suchen.
Offiziell binden sie die Mitgliedschaft nicht mehr an einen Arier-Nachweis, sondern an die „Volkszugehörigkeit“. Das klingt besser, bedeutet aber das gleiche: Mitglieder müssen deutscher Abstammung sein. Juden und „Fremdrassige“ bleiben wie unter den Nazis ausgeschlossen.
Als im Sommer 2011 gemäßigte deutsche Burschenschafter den Antrag stellten, die Aufnahme nicht von der Abstammung, sondern von „Staatsbürgerschaft und Bekenntnis“ abhängig zu machen, beteiligten sich 14 österreichische Burschenschaften an einer Protestresolution. in der es heißt: Mit diesem „Verrat“ würden sich die Burschenschaften „ihrem inneren Wesen nach selbst aufgeben“. Der Antrag wurde zurückgezogen. Der Arier-Paragraf war gerettet…
…und er steht nicht nur auf dem Papier. Im Streit um die Aufnahme eines deutschen Staatsbürgers mit asiatischen Vorfahren wurde er in der Burschenschafter-Zeitschrift Aula als geltendes Recht eingefordert: „Dass ein Asiat kein Arier ist, sieht jeder ohne Nachweis“, hieß es da.
Auch beim Wiener Burschenschafter-Ball, zu dessen ständigen Gästen Strache und Hofer zählen, wird der Arier-Paragraf konsequent exekutiert: Das gemäßigte Corps Hellas hatte für die Eröffnung einen Österreicher mit türkischer Abstammung nominiert. Dessen Teilnahme wurde vom Ballausschuss abgelehnt.
Die Herren Strache und Hofer durften die Tanzveranstaltung in reinrassiger – in arischer Umgebung genießen.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Henning Scharsach
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