Beim Kampf gegen das Verbotsgesetz arbeiten Korporierte und FPÖ mit Neonazis seit Jahren Hand in Hand. Für viele ist der Kampf gegen dieses von ihnen so genannte „Schandgesetz“ ein Akt des Selbstschutzes: Immer wieder überschreiten Burschenschafter jene Grenzen, die der Gesetzgeber gezogen hat.
Norbert Hofer hat diese Tradition übernommen. Mehrfach stellte er das Gesetz in Frage, das nationalsozialistische Wiederbetätigung unter Strafe stellt. 2008 forderte er in einer Diskussion mit Jugendlichen eine Volksabstimmung über diese Frage. Im selben Jahr nahm er die freiheitliche Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz in Schutz, die den von Burschenschaftern immer wieder konstruierten Widerspruch zum Recht auf freie Meinungsäußerung thematisiert hatte. Rosenkranz sei Opfer von „Vernaderung“ und „Menschenhatz“ der „vereinigten Linken“, formulierte er damals und attackierte Bundespräsident Heinz Fischer, der sich unter dem „Tarnmäntelchen des Staatsmannes“ einmal mehr als „Linksausleger der SPÖ“ erwiesen habe.
Das in der österreichischen Bundesverfassung verankerte Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung wird auch im FPÖ-Handbuch aufgegriffen. Im Gegensatz zu Hofers Aussagen während des Präsidentschaftswahlkampfes werden da in Neonazi-Diktion „Anschläge auf das politische Grundrecht der Meinungsfreiheit“ behauptet und es wird festgestellt: „Die FPÖ sieht durch Gesetze, die politische Meinungen unter Strafe stellen, … das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und dadurch die Demokratie in der Republik Österreich insgesamt gefährdet.“
Im November 2013 wiederholte Hofer den ausjudiziert widerlegten Unsinn, das Verbotsgesetz „spieße sich mit der Meinungsfreiheit“. Eigentlich hätte er es besser wissen müssen. Zwei Mal wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dieser Frage angerufen, beide Male kam dieser zu einem eindeutigen Urteil: Die „strafrechtliche Verfolgung von nationalsozialistischen Äußerungen“ sei durch das Verbotsgesetz „ausreichend legitimiert“ und zudem ein „notwendiger Bestandteil“ einer demokratischen Gesellschaft. Meinungsäußerungen zugunsten dieses totalitären Systems seien ein „Missbrauch der Freiheitsrechte“.
Details und Belege findet ihr in Hans-Henning Scharsachs neuem Buch „Stille Machtergreifung – Hofer, Strache und die Burschenschaften“. Ab sofort im Buchhandel erhältlich.