Folge 22: Volksgemeinschaft – Unterdrückung und Sozialabbau
Liebe Freundinnen und Freunde,
2011 hat Norbert Hofer den unter Haider eliminierten Nazi-Begriff der „Volksgemeinschaft“ wieder in das Parteiprogramm der FPÖ geschrieben.
Im Nationalsozialismus diente dieser Begriff sowohl der Ausgrenzung Andersrassiger als auch der Unterdrückung von Arbeitnehmerinteressen, unter das vom Führer definierte „Volkswohl“. Adolf Hitler hatte mit der Einheit des „Volkskörpers“ argumentiert, berufsständische Auseinandersetzungen dürften nicht zur Kluft werden und die „Bande der Rasse“ zerreißen.
Für freie Gewerkschaften oder Interessenvertretungen wie Arbeiterkammer der Wirtschaftskammer war in der „Volksgemeinschaft“ kein Platz, aber sogenannte Interessenvertretungen hat es auch im Nationalsozialismus gegeben. Allerdings wirkten diese in umgekehrte Richtung.
In Demokratien organisieren sich Arbeitnehmer, um ihre Interessen nach oben den Arbeitgebern gegenüber, der Regierung gegenüber, durchzusetzen. In der „Volksgemeinschaft“ wie in anderen autoritären Systemen werden Arbeitnehmer von oben organisiert, um ihnen die Interessen des Führers beziehungsweise der politischen Führung aufzwingen zu können.
Dadurch sind Lohnstopp und Sozialabbau politisch machbar, die politische Führung hat es in der Hand, die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Volkswirtschaft beliebig zu erhöhen, zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung.
Genau das tut heute die FPÖ. Sie gibt sich zwar als soziale Heimatpartei aus, stimmt aber im Parlament regelmäßig gegen Arbeitnehmerinteressen.
Was Arbeitnehmern droht, wenn die Wirtschaftsprogramme der FPÖ Wirklichkeit werden sollten, darüber spreche ich beim nächsten Mal.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Henning Scharsach
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