Vizekanzler Strache will deutschnationale Burschenschafter, die bis heute an den „Zielen der NSDAP“ festhalten, an den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) entsenden. Buchautor Hans-Henning Scharsach warnt vor diesem Anschlag auf Österreichs Rechtsordnung.
Die von der FPÖ geplanten Nachbesetzungen des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) mit deutschnationalen Burschenschaftern wären ein Justizskandal, gegen den wir Widerstand leisten sollten.
Die von Burschenschaftern gegründete Nationaldemokratische Partei (NDP) wurde 1988 verboten, weil deren Programm „in Kernpunkten mit den Zielen der NSDAP“ übereinstimmte. Als solche werden in dem Urteil des VfGH der „biologisch-rassistische Volksbegriff“ und die „großdeutsche Propaganda“ genannt.
An diesen vom VfGH definierten „Zielen der NSDAP“ halten Burschenschaften bis heute fest. Der Arier-Paragraf der Nazis hat immer noch Gültigkeit, auch wenn er unter der Bezeichnung „Abstammungsprinzip“ versteckt wird. „Volkszugehörigkeit“ ist für Burschenschafter keine Frage der „Staatsbürgerschaft“, sondern der „Abstammung“. Das erfüllt genau den Tatbestand, den der VfGH als „biologisch-rassistischen Volksbegriff“ zu den Zielen der NSDAP zählte.
Und auch am „Bekenntnis zum deutschen Vaterland“ unabhängig von bestehenden Grenzen halten Burschenschaften bis heute fest. Die Burschenschaft Olympia hat gar gefordert, Österreich in die deutsche Wiedervereinigung einzubeziehen.
Dass demnächst Höchstrichter aus Burschenschaften ernannt werden sollen, die an „Zielen der NSDAP“ festhalten und damit in offenem Dissens zur Rechtsprechung jenes Verfassungsgerichtshofes stehen, dem sie in Kürze angehören sollen: Das wäre ein Anschlag auf Österreichs Rechtsordnung.
Hans-Henning Scharsach
11. Februar 2018
Bild: VfGH/Achim Bieniek (Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0 at