Daniela Kickl, die Cousine von Innenminister Herbert Kickl, schreibt regelmäßig Briefe, in denen sie die schwarz-blaue Regierung und insbesondere „Cousin Herberts“ Partei – die FPÖ – unter die Lupe nimmt.
Lieber Cousin Herbert,
letztens habe ich doch diesen ungustiösen David Irving als Quelle für die noch ungustiösere Internetseite entdeckt, deren Namen ich gar nicht mehr wiederholen will.
Zur Erinnerung, hier dieser Ungustl maximus noch einmal zum nachlesen. Besonders interessant ist ja das Kapitel „Straf- und Zivilprozesse“.
Und du wirst es nicht für möglich halten, heute ist mir der schon wieder unter die Augen gekommen. Drei Mal darfst du raten, in welchem Zusammenhang! Ja, ich weiß eh, so viele Versuche wirst du nicht brauchen. Ich will halt immer nett und hilfsbereit sein.
Dein Chef, also parteiintern der Bumsti, nicht der Retter des Opernballs, der fesche, junge Schwiegermuttertraum Basti, will jetzt eine FPÖ-„Historikerkommission“ einsetzen. Die soll „die Geschichte des ‚Dritten Lagers‘ und der FPÖ aufarbeiten“.
So weit, so gut. Ist ja auch löblich, sich für Geschichte zu interessieren. Jetzt kommt aber der Clou an der Sache. Der Herr, der diese Historikerkommission leiten soll, ist quasi ein Ungustl minimus.
„Unter anderem zählte der Professor für Geschichte an der Wiener Universität zu den Autoren einer Festschrift, in der das ‚Werk‘ von David Irving – ausgerechnet unter dem Titel ‚Wagnis Wahrheit‘ – gewürdigt wird.“
Manchmal, wenn mir solche G‘schichtln wie diese zu Augen kommen, glaube ich, dass „Matrix“ kein Unterhaltungs- sondern ein Dokumentarfilm war. Und wir alle in der Matrix leben, die nur leider gerade einen riesigen Bug hat.
Nein, nicht der Schiffs-Bug, sondern die englische Wanze. Nein, nicht die, die beim Bumsti doch nicht im Büro ist, sondern die, die für einen Fehler im einem Softwareprogramm steht!
Ich wollte mich nicht weiter mit diesen ungustiösen Angelegenheiten beschäftigen und habe mir deshalb frohen Mutes wieder einmal die Seite vom Parlament und die Ministerialentwürfe angeschaut.
Dieses Mal habe ich mir das „Datenschutz-Anpassungsgesetz“ angeschaut, das ja aus deinem Ministerium kommt. Ich wollte dir eine besondere Freude machen.
Am Anfang steht wieder das übliche Einlull-Blabla, wie super das nicht alles ist. Wirklich interessant ist ja nur der Entwurf zum Gesetzestext.
Am ersten Blick habe ich nur kosmetische Änderungen entdecken können. Wie z.B. im Artikel 1: „In § 28 Abs. 2 wird das Wort ‚vorzulegen‘ durch die Wortfolge ‚zu übermitteln‘ ersetzt.“
Da gibt‘s einige derartige, zweifelsfrei wichtige Schmankerln.
Dann habe ich jedoch einiges entdeckt, wo ich das Gefühl hatte, der vermeintliche Bug in der Matrix grinst mir frech ins Gesicht.
Die Großschreibung ist nicht im Original, ich wollte nur, dass du gleich siehst, worauf ich hinaus will.
Artikel 3 – Änderung des Meldegesetzes 1991:
„9. § 14 Abs. 1 erster Satz lautet: Die Meldebehörden … sind ermächtigt, DATEN eines
angemeldeten MENSCHEN mit Hinweisen auf Verwaltungsverfahren (Behörde, Aktenzeichen, Datum der Speicherung) zu VERKNÜPFEN.“
„19. Dem § 16 wird folgender Abs. 8 angefügt: (8) Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Bundesgesetz besteht KEIN
WIDERSPRUCHSRECHT gemäß Art. 21 DSGVO.“
Sehr interessant finde ich das. Wenn ich richtig informiert bin, dann ist EU-Recht dem österreichischen Recht übergeordnet. Also eigentlich sollte man sich daran halten, vor allem, wenn es die Rechte des Einzelnen geht.
Ich vermute, ihr verlasst euch auf das Fehlerkalkül der Rechtsordnung. Man kann ja locker ein verfassungs- oder EU-rechtswidriges Gesetz erlassen, weil das bleibt ja eh in Kraft. Solange, bis sich wer darüber beschwert. Und so was kann dauern. Und das entsprechende Verfahren erst recht.
Desweiteren habe ich an mehreren Stellen die Reduktion der Zeit für die Protokollaufzeichnungen gefunden, also wann welcher Beamte sich aus welchem Grund etwas angeschaut hat. Und tatsächlich, wie eh schon angekündigt, wird die von 3 auf 2 Jahre reduziert.
Als Beispiel dafür:
Das aktuelle BFA-Verfahrensgesetz schreibt im §27 (4) „Die Protokollaufzeichnungen sind DREI Jahre aufzubewahren.“
Im „Artikel 10 Änderung des BFA-Verfahrensgesetzes“ steht unter Punkt 19:
„ In § 27 Abs. 4 entfallen der zweite und der letzte Satz.“
Unter Punkt 20:
„Dem § 27 wird folgender Abs. 5 angefügt: „(5) Protokolldaten über tatsächlich durchgeführte Verarbeitungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen, sind ZWEI Jahre lang aufzubewahren.“
Ich habe dir mal ein paar Angebote für externe Festplatten herausgesucht. Die sind nimmer so teuer, wie ihr vermutlich glaubt.
Ich mag ja gar nicht glauben, dass andere Motive hinter dieser Reduktion der Protokollaufzeichnungsfrist stecken, als rein monetäre. Oder irre ich mich?
Liebe Grüße,
Cousine Daniela
Bild: regiowiki